Krotzebojer Grüne fordern die Gemeindewerke zu einer gerechten Vergütung der
PV-Altanlagen auf


Auch in Großkrotzenburg sind seit vielen Jahren Photovoltaik-Anlagen in
Betrieb – in der Regel bei Privatleuten. Nach 20 Jahren läuft demnächst die
staatliche Förderung für Alt-Anlagen aus, und es gab bisher keine
Rahmenbedingungen für einen wirtschaftlich sinnvollen Weiterbetrieb. Nun hat die Bundesregierung einen Entwurf zur Novelle des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) vorgelegt. Das neue Gesetz soll zum 1.Januar 2021 in Kraft treten. Es wird in der vorliegenden Form aber Nachteile für die Betreiber der Alt-Anlagen bringen. Deshalb fordern die Krotzeboier Grünen die Gemeindewerke auf, im Rahmen der Gesetzeslage eine Vergütung anzubieten, die einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb ermöglicht.

Es wird in dem Gesetzesentwurf anerkannt, dass die Direktvermarktung bei kleinen Anlagen derzeit noch unwirtschaftlich ist. Daher wird eine Alternative angeboten: „Diese Anlagenbetreiber können den in der Anlage erzeugten Strom bis Ende 2027 auch dem Netzbetreiber zur Verfügung stellen und erhalten hierfür den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten. Hierdurch werden sowohl ein Abbau dieser Anlagen als auch ein ‚wildes Einspeisen‘ verhindert“, heißt es im Entwurf unter dem Punkt „Einstieg in die ‚Post-EEGFörderung‘“.

Diese Möglichkeiten zum Weiterbetrieb von Ü20-PV-Anlagen sind zu
begrüßen. Doch die Regelungen greifen zu kurz: Ein wirtschaftlicher
Weiterbetrieb für kleine Anlagen (die ab 1.1.2021 betroffen sind) ist so nicht
möglich. Wirtschaftlich kann mit der Anlage nicht einmal eine „schwarze Null“ erreicht werden.

Die nach dem EEG Entwurf 2021 volle Weitereinspeisung mit Vergütung
Marktwert minus Vermarktungskosten (0,4 Ct./kWh) ergibt nach erster
Abschätzung für 2021 eine Betreibervergütung von ca. 2,1 Cent/kWh – nicht
genug, um allein die jährliche Versicherung, Zählerkosten, Wartung und/oder Kleinreparaturen zu bezahlen. Ein Weiterbetrieb der aktuell am meisten betroffenen Anlagen im Bereich zwischen 1 und 5 kWp ist mit dieser Regelung wirtschaftlich nicht möglich.

Die Krotzebojer Grüne fordern deshalb die Gemeindewerke auf eine
Vergütung (die Gesetzeskonformität vorausgesetzt) anzubieten, die den
Betreibern, dies sind in Großkrotzenburg in der Regel Privatpersonen, einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb ermöglicht. Damit soll sichergestellt werden, dass diese Altanlagen nicht abgeschaltet werden sondern weiterhin Ihren Beitrag zur CO2 neutralen Energieversorgung leisten können und dabei helfen die Pariser Klimaziele zu erreichen.