Wer sich heutzutage bei der Schaffung von Wohnraum als Leitlinie den Individualverkehr – sprich das Auto – heranzieht, ist nicht auf der Höhe der Zeit. Vor der Inanspruchnahme von unversiegelten Flächen, muss die Innenverdichtung des vorhandenen Raums an erster Stelle stehen. Die Versiegelung von Freiflächen nimmt in erschreckenden Maßen zu. Dabei sind die daraus folgenden Probleme infolge des Klimawandels, wie Trockenheit durch Wassermangel oder Starkregenereignisse, hinlänglich bekannt. Einmal versiegelte Flächen werden nur selten wieder aufgebrochen. Bisher war es die Herausforderung das Niederschlagswasser weg zu bekommen, zukünftig stellt sich die Frage, wie wir das Niederschlagswasser halten und versickern lassen können.
In der Gemeinde Großkrotzenburg gibt es derzeit zwei Baumaßnahmen die als Innenverdichtung angesehen werden können, bei denen zumindest keine hochwertigen Böden in Anspruch genommen werden. Dabei handelt es sich um den Bau des Ärztehauses und den Neubau des Laurentius Kindergartens. Dies geschieht aber nicht in erster Linie unter Umweltschutzgedanken, sondern rührt aus dem Mangel an alternativen Bauflächen, infolge der kleinen Gemarkungsgröße, heraus.
Damit kommen wir zu einem Kernsatz hinsichtlich der Wohnbauentwicklung der Gemeinde Großkrotzenburg.
„Großkrotzenburg ist die am dichtest besiedelte Gemeinde im Main-Kinzig-Kreis!“
Unter Berücksichtigung dieser Tatsache besteht bei der Wohnungsbauentwicklung in der Gemeinde eine besondere Herausforderung. Auf der Prioritätenliste steht deshalb die Aufgabeden Blick auf das Gebiet rund um das Bürgerhaus zu richten, ganz weit vorne! Die Planungen aus dem Anfang der 60er Jahre für diesen Bereich sind nicht mehr zeitgemäß und müssen daher, im Sinne der Innenverdichtung, neu betrachtet werden.
Unabhängig davon gilt es Wohnraum mit Sozialbindung neu zu schaffen! Aktuell gibt es die Bestrebungen eine Bebauung im westlichen Bereich der Gemeinde, nach dem Hochhaus Richtung Kraftwerk an der Taunusstraße, in Angriff zu nehmen. („Taunusstraßenidee“) Die Krotzebojer Grüne lehnen den Einstieg in das 14,5 ha große Neubaugebiet aus mehreren Gründen ab. Das Argument der verkehrsgünstigen Erschließung an die Taunusstraße hat einen Haken. Bei der späteren Weiterentwicklung des Baugebiets Richtung Norden wird der dann stattfindende Baustellenverkehr durch die vier bereits entwickelten Bauabschnitte führen. Genau das Argument welches gegen die Umsetzung des Neubaugebiets nördlich der Straße zum Eichelacker ins Land geführt wird. Weitere Punkte sind die Grundstückseigentumsverhältnisse und die im Raum stehende Frage nach des Einflusses auf die verlaufende Frischluftschneise und damit dem Mikroklima, mit Hinweis auf die am Anfang bereits genannten Probleme. Vorhandene Planungen machen hierzu, auch gerade mit Blick auf das Kraftwerk, keine Aussagen!
Damit erschließen sich die folgenden Gründe, weshalb die Krotzebojer Grüne sich –wenn schon, dann für ein Neubaugebiet nördlich der Straße zum Eichelacker einsetzen:
- Das Gebiet ist bereits im RegFNP als Wohnbauentwicklungsfläche genehmigt und lässt sich unverzüglich als Neubaugebiet umsetzen. Für die „Taunusstraßenidee“ braucht es im besten Fall sicherlich noch zwei bis drei Jahre bevor die Bagger rollen könnten.
- Die Fläche tangiert nicht die Frischluftschneise.
- Innerhalb hat die Gemeinde, im Gegensatz zur „Taunusstraßenidee“, eigene Grundstücke, die nach Umlegung finanzielle Mittel für Infrastrukturmaßnahmen zur Verfügung stellen.
Um auf den am Anfang genannten Individualverkehr (Auto) zurückzukommen:
Die Krotzebojer Grüne möchten, in Anbetracht der Klimadiskussion, das Neubaugebiet im Sinne einer nachhaltigen Quartiersentwicklung als autofreies Wohngebiet entwickeln.
„Durch eine verringerte Anzahl an Pkw-Stellplätzen können Ziele in ökonomischer, gesellschaftlicher und ökologischer Hinsicht unterstützt und auf Dauer langfristig gesichert werden. Zudem kann ein Beitrag zur aktuellen Klimadiskussion geleistet und energie-, wohn-sowie gesellschaftspolitischen Herausforderungen entgegengewirkt werden. ¹“
¹Masterarbeit zum Erlangen des akademischen Grades, Laura Herten, 2019
Dazu ist es notwendig im Rahmen der Bauleitplanung frühzeitig eine Grundsatzentscheidung hinsichtlich eines Verkehrskonzeptes zu treffen. „Autofrei“ ist grundsätzlich nicht so zu verstehen, dass innerhalb des Wohngebietes nur Fußgängerwege zur Verfügung stehen. Dies geht schon alleine deshalb nicht, weil Verkehr mit Einsatz und Versorgungsfahrzeugen gewährleistet sein muss. Allerdings ist die Zufahrt zum Wohngebiet nur diesen gestattet! Zudem spricht auch nichts dagegen gleichzeitig ein Car-Sharing Angebot, in Verbindung mit einem geringen Umfang an Stellplätzen zu errichten, die in der Regel für Besuchende sowie Service-Fahrzeuge genutzt werden können. Diese Parkmöglichkeiten können fußläufig am Rande der Siedlung, beispielsweise in Form von Sammel-oder Tiefgaragen und Parkdecks, angeordnet werden. Es ist durchaus vorstellbar, dass in nicht allzu fernen Zeiten selbst fahrende Shuttle Transporter, als Teil der Mobilität, in Wohnbaugebieten unterwegs sind? Bis dahin können von dem verkehrsplanerischen Konzept eines autofreien Wohnquartiers u.a. mobilitätseingeschränkte Personen, Fußgänger*innen, Radfahrer*innen sowie spielende Kinder profitieren. Wenn dann die nicht notwendigen Garagen oder Fahrzeugstellplätze am Haus selbst als Blühgärten genutzt werden, profitiert nicht zuletzt auch die Natur davon.
Selbst rechtliche Hürden sprechen nicht gegen die Autofreiheit. Die hessische Bauordnung (HBO) mit § 44, Abs.1 ermöglicht den Gemeinden, soweit städtebauliche Gründe dies erfordern, die Stellplatzanzahl durch die Festlegung einer Satzung zu reduzieren.
Nicht zuletzt orientiert sich auch das Hessische Wirtschaftsministerium in Fragen von Neubaugebieten nicht am Autoverkehr, sondern setzt mit dem „Großen Frankfurter Bogen“ auf Gemeinden, die in 30 Minuten vom Frankfurter Hauptbahnhof zu erreichen sind, also am Zugverkehr. Dabei ist die Entfernung der Wohnbebauung von max. einen Kilometer zur nächsten Bahnstation wichtig! Demnach ein gewichtiges Argument für die Umsetzung des Neubaugebietes oberhalb der Straße zum Eichelacker. In dem Zusammenhang fällt eine mögliche Landesförderung für die „Taunusstraßenidee“ weg!
Die Krotzebojer Grüne sind sich durchaus bewusst, dass es eine lohnende Aufgabe ist, die Bevölkerung, Planer, Investoren und die Politik für ein innovatives Neubauprojekt zu gewinnen. Auch wenn dazu „dicke Bretter“ zu bohren sind!