Die Krotzebojer Grüne sind erschrocken und entsetzt über die Bilder die wir zur Flutkatastrophe sehen müssen.
Wir drücken unsere tiefe Anteilnahme den Opfern und Hinterbliebenen der
Überschwemmungen aus.
Auf der einen Seite riesige Brände in den USA und zeitgleich Starkregenereignisse bei uns machen deutlich, dass der Klimawandel in vollem Umfang im Gange ist.
Dabei gibt es kaum noch Menschen die bezweifeln, dass der Klimawandel menschengemacht ist!
Die Ursachen sind vielfältig und global. Global denken und lokal handeln, lautet daher die Devise!
Nun sind sich die Krotzebojer Grüne im Klaren darüber, dass wir von Großkrotzenburg aus nicht den weltweiten Klimawandel aufhalten können.
Trotzdem macht es Sinn auch das kleinteilige Klima vor Ort zu betrachten.
Derzeit gibt es Überlegungen bei uns, weitere Flächen durch Bebauung in Richtung Kraftwerk zu versiegeln. Nach unserer Meinung berührt eine Inanspruchnahme der bisherigen Freifläche die Frischluftschneise die vom
Niederwald bis zum Main reicht. Um festzustellen, ob wir mit unserer Annahme der Beeinflussung des Mikroklimas richtig liegen, haben wir folgenden Antrag in der Gemeindevertretung gestellt:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, ein vertiefendes stadtklimatisches Gutachten für den Bereich einer Wohn- und gemischten Baufläche im Bereich des westlichen Ortseinganges nördlich der Taunusstraße vorzulegen.
Die Begründung des Antrags lautet wie folgt:
Die Expertise soll eine fundierte Beratungsgrundlage zur Beurteilung der mikroklimatischen Auswirkungen durch eine Inanspruchnahme der Frischluftschneise zwischen dem Gewerbegebiet „An der Limesbrücke“ und der vorhandenen Wohnbebauung am „Hochhaus“ zur Verfügung stellen.
Zitat „Städtebauliche Klimafibel“
des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg:
„Die topographischen Gegebenheiten haben im Zusammenhang mit dem lokalen Luftaustausch nicht nur eine passive, die Windströmung durch Abbremsung, Umlenkung oder Kanalisierung beeinflussende Funktion. Sie übernehmen vielmehr bei windschwachen Strahlungswetterlagen eine durchaus aktive Rolle, weshalb es berechtigt ist, im Hinblick auf die damit verbundenen klimaökologischen Ausgleichsleistungen von „klimaaktiven Flächen“ zu sprechen.“
Auch das Baugesetzbuch (BauGB) fordert in § 1 Abs. 5, dass die Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt.
Sicher ist, dass einmal versiegelte Flächen nur selten wieder zurück gebaut werden und damit schaffen wir die feststehenden Voraussetzungen für künftige Generationen in unserer Gemeinde!
Eine Mehrheit für eine direkte Annahme und Umsetzung des Antrag fand sich leider nicht. Stattdessen wurde der Umwelt- und Bauausschuss beauftragt, zu einem späteren Zeitpunkt im Verfahren zu entscheiden, ob ein solches Gutachten nötig ist. Wir seien noch nicht weit genug fortgeschritten bei der Schaffung des Aufstellungsbeschlusses, um jetzt bereits die Frage einer Beeinträchtigung zu klären.
Die Krotzebojer Grüne sind hier gegensätzlicher Ansicht. Bevor weiteres Hirnschmalz und Arbeitszeit in Planungen investiert werden, muss zuerst die Klärung offener Fragen im Vordergrund stehen!
Die Erstellung eines solchen Gutachtens erfordert Zeit, eine Beauftragung sollte frühzeitig erfolgen, sodass die Ergebnisse noch Eingang in die Beratungen finden und nicht erst vorliegen, wenn bereits die Bagger rollen.