Genossenschaft für Brennrecht und Mehr?


In dem Landschaftsplan unserer Gemeinde ist nachzulesen, dass es noch bedeutende Streuobstbestände gibt, die erhaltenswert und ausbaufähig sind. Im Rahmen der 1974 durchgeführten Gebietsreform entstand der jetzige Main Kinzig Kreis. Randgemeinden (Auheim, Steinheim ect.) wurden zur Stadt Hanau eingemeindet. Nicht so unsere Gemeinde, die sich wohl aufgrund der Ansiedlung des Preag Kraftwerks, in der Zeit des Bürgermeisters Woythal, für finanziell unabhängig und sehr selbstbewusst gab.

Daraus resultieren die Pläne, dass durch die Finanzkraft der Gemeinde, eine großflächige Ausdehnung Richtung Westen, die Zukunft bestimmt. Alte Flächennutzungspläne zeigen eine Besiedelung bis an die westlichen Strommasten des Kraftwerks inklusive eines Kirchenbauwerks. Wie wir heute wissen, sind die Gewerbesteuereinnahmen aus dem Kraftwerk nicht kontinuierlich in den Himmel gewachsen, sondern auf null gefallen. Weil man sich offensichtlich mit den beabsichtigten Neubaugebieten abgefunden hatte, wurde in der gesamten Gemarkung keine Bodenneuordnung in Form eines Flurbereinigungsverfahrens durchgeführt.

Wenn wir uns heute die Flächen in der Gemarkung ansehen, bestehen der überwiegende Teil der Grundstücke aus „Handtüchern“. Großflächige Äcker die mit modernen Landmaschinen bewirtschaftet werden sind also nicht vorhanden. Glücklicherweise führt das dazu, dass nicht jeder Baum und Hecke im Weg stand und der Rodung zum Opfer fiel. Das Ergebnis sind die am Anfang genannten bedeutenden Streuobstbestände. Zum größten Teil handelt es sich sicherlich um alle möglichen Apfelsorten, aber auch Birnen, Kirschen, Quetschen, Mirabellen, Pfirsiche, Quitten und Holunder sowie wildwachsende Beeren sind vorzufinden, ohne auf die vollzählige Aufzählung zu bestehen. Zur jeweiligen Reifezeit des Obstes ist die rege Erntetätigkeit in der Gemarkung zu beobachten. Sicherlich spielen die Obstbestände aus dem Umfeld nicht mehr die wichtige Rolle zur Ernährung wie in früheren Zeiten. Übrigens sollen die Brennrechte früher nur an Gemeinden mit ausreichendem Nahrungsangebot erteilt worden sein? Aber das nachgefragte Apfelkeltern des Obst- und Gartenbauvereins zeigt das Interesse an der Verwertung der heimischen Äpfel und führt auch zur jährlichen Apfelweinprämierung. Eine weitere Verwertung in Form des Destillierens des heimischen Obstes ist bisher durch das staatliche Branntweinmonopol und durch lokal beschränktes Brennrecht in Großkrotzenburg nicht machbar. Trotzdem gibt es in einigen Haushalten auch einen „Selbstgebrannten“, natürlich nur vom Obst aus der Region der Brennerei!


Ende 2017 erlischt das Brandweinmonopol und damit wird es unter bestimmten Voraussetzungen möglich auch in Großkrotzenburg zu brennen. Grundsätzlich prüft die Finanzverwaltung das Vorliegen eines Gewerbebetriebs, wenn die Brennerei mehr als 20 Stoffbesitzern zum Abbrennen ihrer selbstgewonnenen Stoffe zur Verfügung gestellt wird. Die Gesellschaftsform der Genossenschaft stellt dazu die einfachste Form der wirtschaftlichen Betätigung da. Dabei muss sich eine Genossenschaft nicht nur auf das Brennen beschränken, sondern könnte auch als Backgenossenschaft agieren?