Über „Mittäter“ und Verantwortung

Krotzebojer Grüne.- Der Disput um den Rathausneubau wird offensichtlich von interessierter Seite bewusst in die falsche Richtung gelenkt!

Deshalb:
Die Krotzebojer Grüne stehlen sich nicht aus der Mitverantwortung zum Rathaus. Auch heute würden wir, unter den damalig bekannten Finanzen, für den Rathaus Standort stimmen.
Denn heute wie damals gilt der Slogan: „ Ab in die Mitte!“ und nicht auf die grüne Wiese!

Dass die Mövenpick Partei gerne das Interesse der Investoren vertritt ist nun nichts neues mehr. Zu den Finanzierungsplänen der damaligen Vorgängerregierung (SPD,FDP,GWG) hat es eine Beratung von Fachleuten gegeben. Die Zusammenfassung lautete damals: „Wenn eine Gemeinde kein Geld hat, sich einen Neubau zu leisten, dann kann sie sich auch keine Finanzierung durch dritte leisten!“ Das sollten auch die Marktradikalen noch wissen. Neben der Verzinsung und Bearbeitugnsvergütung fallen auch Risikoaufschläge an und der Investor möchte zusätzlich einen Gewinn erzielen, was letztlich von den Bürgern bezahlt wird. Beispiele von Öffentlich Privaten Projekten, die den Gemeinden teuer zu stehen gekommen sind gibt es zuhauf!
Wer sich von der „kostengünstigen Miete“ ein Bild machen möchte, findet dazu im Rathausarchiv sicherlich die damaligen Unterlagen.

Die Krotzebojer Grüne halten die Bevölkerung für schlauer als manch Anderer. Von uns wurde lediglich die Frage aufgeworfen, wer für die beschlossene Abänderung des Raumprogramms, was dazu geführt hat, dass die Gemeindevertretersitzungen nicht im Rathaus statt finden können, die Verantwortung trägt? Aus der überörtlichen Presse konnten wir entnehmen, dass der Architekt nicht der Ideengeber war. Nach seinen Angaben war das natürlich mit dem Bauherrn abgestimmt! Woraus sich die Frage ergibt, wer war denn der Bauherr? Die Gemeinde Großkrotzenburg (Bürger), vertreten durch das Parlament oder die Verwaltung mit dem Bürgermeister an der Spitze? Wie kommt es, dass ein von der Gemeindevertretung beschlossene Raumprogramm ohne deren Beteiligung abgeändert wird?
Was sagt ein Architekturbüro, das sich an dem Wettbewerb beteiligt hat, und an dem vorgegebenen Raumprogramm gescheitert ist. Wenn sich im nach hinein herausstellt, dass dieses nur eine unverbindliche „Wunschliste“ war? Wie sinnvoll war die ausführliche Bratung zum Raumprogramm, das von der Verwaltung erarbeitet wurde? Wie wir bereits ausgeführt hatten, kann man zu der äußeren Form stehen wie man will. Die Aufwertung der Ortsmitte durch das neue Rathaus wird von uns begrüßt!

Über die Verwendung des Wortes Mittäter unseres MdL A. Noll, hier die juristische Begriffsbestimmung:

Begehen mehrere gemeinschaftlich eine strafbare Handlung, so wird jeder gemäß § 25 II StGB als Täter (Mittäter) bestraft. Mittäterschaft ist also die gemeinschaftliche Begehung einer Straftat durch bewusstes und gewolltes Zusammenwirken!

Mache sich jeder seine eigenen Gedanken.

Im Übrigen heißt ein Rathaus deshalb so, weil der Rat in dem Haus tagt! Nicht so bei uns!