Am 16.07.2021 hat die Gemeindevertretung Großkrotzenburg eine Resolution, in welcher Sie
gravierendes Fehlverhalten, Mängel und Versäumnisse von Bürgermeister Thorsten Bauroth
feststellt und benennt, einstimmig beschlossen. Anhand besonders schwerwiegender Beispiele
haben die Fraktionen die Feststellungen der Resolution veranschaulicht.
Die Fraktion der Krotzebojer Grüne stellt nachfolgend ihre Fallbeispiele dar.
Verlust von Fördermitteln in Höhe von 96.000 Euro durch nicht Verwendung
Am 23.09.2016 hat die Gemeindevertretung auf Antrag der KG und FDP die Entwicklung eines
städtebaulichen Konzepts samt entsprechender Planungen beschlossen.
Trotz wiederkehrender Sachstandsanfragen blieb der Vorgang in der Verwaltung bis Ende 2018
nahezu unbearbeitet.
Am 11.12.2018 beschließt der Gemeindevorstand auf Vorschlag aus der Verwaltung ein
Interessenbekundungsverfahren zur Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft und in diesem
Zusammenhang auch die Beantragung der Fördermittel zur Förderung eines nachhaltigen
Wohnumfelds in neuen Wohnquartieren des Landes Hessen. Zu diesem Zweck soll auch ein
Planungsbüro als Partner gewonnen werden. (12.12.2018 Fördermittel wurden beantragt)
Am 27.06.2019 wird der Umwelt- und Bauauschuss erstmals durch die Bauverwaltung über die
Bewilligung der Fördermittel informiert, jedoch liegt die Aufgabenpriorisierung der
Bauverwaltung auf anderen Themen.
Zur Sitzung der Gemeindevertretung am 18.10.2019 wird die Bitte eingereicht, den Fraktionen den
tatsächlichen Bewilligungsbescheid zur Verfügung zu stellen, was nicht erfolgt ist.
Auch die Frage zur weiteren Vorgehensweise blieb durch den Bürgermeister ebenfalls
unbeantwortet.
Im HFA am 25.10.2019 wurde auf die Frage, ob die Fördermittel denn nun verbucht wären, lapidar
geantwortet, die Mittel müssten wieder zurückgegeben werden, da eine Verausgabung bis zur Frist
am 15.11.2019 nicht gelingen wird.
Es wurde ausdrücklich darum gebeten, alles zu versuchen, um eine Fristverlängerung zu erreichen.
Auf die Frage, seit wann der Bescheid im Haus sei, wurde eingeräumt, dieser sei bereits im März
2019 eingegangen, es ließ sich jedoch leider kein Planer finden.
Erst am 28.10.2019 wurde der Zuwendungsbescheid via Mail an die Fraktionen verteilt.
In der aktuellen Stunde des HFA am 14.01.2020 wurde gefragt, ob eine Fristverlängerung beantragt
wurde. Die Antwort lautete: Nein!
Hier wurden mit Gleichgültigkeit, fehlendem Interesse und mangelhafter Aufgabenpriorisierung
finanzielle Mittel in Höhe von 96.000 Euro verschenkt und ein Schaden zu Lasten der Bürger
geschaffen.
Zulagen Rufbereitschaft Asylbetreuung
Bei den Beratungen des Gemeindehaushalts für 2019 vor 2,5 Jahren hat sich herausgestellt, dass der
Mittelansatz für Zulagen im Fachbereich 3 Ordnungsamt sich zum Vorjahr von 18.000 Euro auf
35.000 Euro nahezu verdoppelt hat.
Trotz wiederholter Nachfragen der Fraktionen, worin sich dies begründet, konnte oder wollte Herr
Bauroth diesen Umstand nicht erklären.
Im Zuge der schlechten Finanzlage und des Einspardrucks war die Gemeindevertretung nicht
gewillt, eine derartige Mittelerhöhung ohne überzeugende Begründung zu bewilligen und beschloss,
dass der Mittelansatz auf den Vorjahreswert von 18.000 Euro reduziert und gesperrt wird.
Der Bürgermeister war aufgefordert, dem Haupt- und Finanzausschuss eine Kostenaufstellung aller
Zulagen und Zuschüsse für den Fachbereich 3 vorzulegen und seinen Mittelbedarf nachvollziehbar
zu erläutern. Der Ausschuss sollte dann über die Freigabe oder weitere Sperrung der Gelder
entscheiden.
Dies war Ende 2018.
Trotz mehrfacher Rückfragen im Laufe des Jahres 2019 erhielten die Gemeindevertreter keine
Auskunft.
Die Reaktion der Gemeindevertretung auf die Verweigerungshaltung des Bürgermeisters, den
gewählten Vertretern die notwendigen Unterlagen vorzulegen und die Sachverhalte zu erläutern,
waren unter anderem die Einrichtung des Akteneinsichtsausschusses und die Sonderprüfung des
Amtes für Prüfung und Revision des Main-Kinzig-Kreises.
Erstmals wurde den Gemeindevertretern nach Rückfragen in den intensiven Beratungen des 1.
Nachtragshaushalts im November 2019 zu diesem Sachverhalt eine Aufstellung aller gemeindlichen
Zulagen bis Mitte 2019 inklusive einer Hochrechnung bis Jahres Ende vorgelegt, weiter Unterlagen
blieben aus.
Erst am 24.09.2020 wurde eine Stellungnahme des Bürgermeisters vorgelegt, in welcher er
begründet, dass er sich berechtigt sah, in Vorwegnahme eines aus seiner Sicht möglicherweise
schlechten Beschlusses der Gemeindevertretung, die gewünschten Unterlagen und Auskünfte für
den HFA bewusst zurückgehalten und die Zulagen aus anderen Mitteln des Haushalts bezahlt zu
haben.
Tatsächlich haben im Jahr 2018 insgesamt 20 Bedienstete der Gemeinde Zulagen in Höhe von rund
94.000 Euro erhalten davon alleine zwei Personen aus dem Fachbereich 3 Ordnungsamt
Asylbetreuung fast 30.000 Euro!
Wie es sich trotz des bereits damals kritischen Hintergrunds erklärt und rechtfertigt, dass zwei
Personen knapp 32% aller gemeindlichen Zulagen im Jahr 2018 erhalten haben, scheint für Herrn
Bauroth bis heute in keinsterweise erklärungsbedürftig, um nur ein Beispiel zu nennen.
Handhabung Konfliktsituation Asylbetreuung
Das mittlerweile von der Staatsanwalschaft als Mord eingeschätzte Tötungsdelikts am 13.01.2021
hat die gesamte Gemeinde geschockt. Infolge kamen von vielen verschiedenen Seiten Fragen und
teils auch schwere Vorwürfe auf.
Jenseits der strafrechtlich relevanten Themen, welche undiskutabel in das Aufgabengebiet der
Ermittlungsbehörden fallen, sind es die Fragestellungen, wie es dazu kommen konnte, wie wir als
Gemeinde mit der Situation umgehen und was wir in Zukunft anders machen können, welche zu
klären, die Gemeindevertretung sich verantwortlich sieht.
Eine Haltung, die der Bürgermeister leider nicht zu teilen scheint.
Angefangen mit den Anfragen der Fraktionen, die Herr Bauroth ausweichend, bisweilen sarkastisch
oder auch gar nicht zu beantworten pflegt, zeugt vor allem sein Umgang mit den Bewohnern der
Gemeinschaftsunterkunft nicht von ehrlichem Interesse und Empathie für deren Situation.
So wurde der Offene Brief der Bewohner an Bürgermeister und Landrat trotz wiederholter
Aufforderung und entsprechender Zusage erst Wochen nach Veröffentlichung der
Gemeindevertretung zur Verfügung gestellt.
Ein anderer Brief, welcher sogar an die Gemeindevertretung adressiert war, wurde dieser ebenfalls
für Wochen schlicht weg vorenthalten. Nur durch einen glücklichen Zufall erlangten die Fraktionen
von diesem Schreiben Kenntnis und konnten so die Herausgabe gezielt anfordern.
Herr Bauroth kommentierte die wochenlange Unterschlagung der Briefe lapidar mit Vergesslichkeit.
Als Anfang Februar durch eine Bürgerin Kontakt zu Gemeindevorstand und Gemeindevertretung
hergestellt und für den 08.02.2021 eine Videokonferenz mit einigen der Bewohnern der
Gemeinschaftsunterkunft angeboten wurde, sodass diese mit den Mandatsträgern ins Gespräch
kommen und ihre Anliegen vorbringen konnten, erklärte Herr Bauroth wenige Stunden vor dem
geplanten Termin via Mail an den angesprochenen Adressatenkreis, er habe die betroffenen
Mitarbeiter befragt und es könne festgestellt werden, dass die Vorwürfe und Behauptungen nicht
ansatzweise der Wahrheit entsprechen und wegen der unzutreffenden Vorwürfe auch Strafanzeige
und Strafantrag gestellt werden würde.
Somit traf Herr Bauroth für sich bereits eine Festlegung, was die strafrechtliche Gemengelage
anbelangt, welche doch ausdrücklich die Ermittlungsbehörden zu klären hätten und ließ sich dann
noch am 09.02.2021 in mehreren Medienberichten mit dem Versprechen auf lückenlose Aufklärung
zitieren.
Sein Verhalten in der Folge war jedoch nicht durch lückenlose Aufklärung geprägt.
Im Gegenteil wurde durch den Bürgermeister auch in dieser Thematik massiv gemauert und alle
Ansätze der Mandatsträger als unangebrachte Einmischung in seinen persönlichen
Zuständigkeitsbereich abgetan sowie seinerseits Maßnahmen ergriffen, die die Aufklärung
sicherlich nicht erleichtern.
So hat Herr Bauroth für Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft, die die beiden Briefe
unterzeichnet haben, beim Landratsamt Anträge auf kurzfristige Verlegung gestellt, dar er
als einzige Erkenntnis aus den besagten Schreiben, einen Verlegungswunsch der Betroffenen
ableitete, ohne überhaupt mit diesen gesprochen zu haben. Eine bedauerliche Fehlinterpretation
seinerseits wie nach vielfachem Protest und gegenteiligem Beschluss der Gemeindevertretung vom
26.02.2021 beiläufig durch Herrn Bauroth eingeräumt wurde.
Auf ebendiesen gemeinsamen Beschluss der Fraktionen, welcher bereits den Wunsch des Gremiums
nach einer personellen Umorganisation der Asylbetreuung zum Ausdruck brachte, reagierte der
Bürgermeister, indem er fast schon zynisch ab dem 01.03.2021 die Tätigkeit der Asylbetreuung in
der Unterkunft beendete und die Bewohner seither nur noch nach Terminvereinbarung im Rathaus
ihre Anliegen vortragen können und eine Betreuung erfahren, weiterhin jedoch durch die selben
Personen.
Am Nachmittag des 05.03.2021, mit nicht einmal zwei Tagen Vorlauf, wurden an die Bewohner der
Gemeinschaftsunterkunft kurzfristig Einladungen zu Einzelgesprächen hinsichtlich ihrer
Betreuungssituation für Sonntag, den 07.03.2021 im Bürgerhaus verteilt, worüber außer dem
damaligen Vorsitzenden der Gemeindevertretung weder Gemeindevorstand noch die übrigen
Mandatsträger informiert wurden und den Bewohnern kaum Möglichkeit zur Vorbereitung gab.
Als Reaktion erschienen zu dem genannten Termin über 20 Bewohner der Unterkunft, diverse
Mandatsträger und einige Bürger, welche die gewählte Vorgehensweise kritisierten und Herrn
Bauroth um ein alternatives Gesprächsformat baten. Im Laufe der dortigen Diskussion zeigte sich nicht nur, dass bei diesem Termin die Bewohner im Einzelgespräch zur schriftlichen Widerrufung
ihrer Unterschriften aus den beiden Briefen bewegt werden sollten, sondern auch, dass
Bürgermeister Bauroth während der gesamten Zeit den Asylbewerbern trotz direkter Ansprache
demonstrativ den Rücken zu wandte und diese förmlich mit Missachtung strafte.
Dieser rote Faden zieht sich die letzten Monate bis heute durch.
nach wie vor zeigt Herr Bauroth kein Verständnis für die Sorgen und Anliegen der Bewohner sowie
keine Bereitschaft, sich diese überhaupt einmal anzuhören und führt stattdessen an, für ihn gehe es
um den Schutz seiner Mitarbeiter und deren Unschuldsvermutung.
Diese von der Asylbetreuung abzuziehen, käme einer Vorverurteilung gleich und betont, die beiden
Mitarbeiter seien diejenigen, welche Angst hätten, sich gehetzt und bedroht fühlten.
Der Widerspruch, seine Mitarbeiter schützen zu wollen, diese jedoch nicht von den Aufgaben
abzuziehen, obwohl diese laut Herrn Bauroth selbst Angst haben und sich bedroht fühlen und die
aufgeladene Situation jederzeit zu neuen Konflikten führen kann, scheint der Bürgermeister nicht
sehen zu können oder zu wollen.
Auf die wiederholte Frage zuletzt am 07.07.2021 im Sozialausschuss, ob Herr Bauroth nicht
endlich organisatorische Maßnahmen ergreifen wolle, um diese Konfliktsituation zu entflechten und
eine Deeskalation und Beruhigung zu ermöglichen, antwortete er schlicht weg „Nein“!
Das Verhalten von Bürgermeister Bauroth in dieser ganzen Entwicklung kann weder als neutral
oder gar aufklärerisch noch vernünftig oder verantwortungsvoll bezeichnet werden.
Stattdessen erleben wir einen Mangel an Transparenz und Einsicht bis hin zur Verweigerung und
Blockade mit Verweis auf seine alleinige Zuständigkeit.
Herr Bauroth hat Recht, nur er hat die Befugnis, die zwingend notwendigen Maßnahmen zu
ergreifen, nur er trägt für diese Situation die Verantwortung und es ist unzumutbar, dass er sich nicht
entsprechend verhält.